Rechtslexikon

Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und bildet die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können dieses Bedürfnis haben. Der Kündigungsempfänger muss mit der …
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