Dienstunfähigkeit

Als Rechtsanwältin mit der Zusatzqualifikation als Dipl. Verwaltungswirtin (FH) berate und vertrete ich Sie in Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder oder vorübergehender Dienstunfähigkeit. Das Bundesbeamtengesetz und das Beamtenstatusgesetz (in Verbindung mit den Beamtengesetzen der Länder) sehen vor, dass Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen sind, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind.

Bestehen Zweifel an der Dienstfähigkeit, so ist die Beamtin oder der Beamte verpflichtet, sich nach schriftlicher Weisung der oder des Dienstvorgesetzten innerhalb einer angemessenen Frist ärztlich untersuchen und, falls eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt es für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen. Kommt die Beamtin oder der Beamte ohne hinreichenden Grund dieser Verpflichtung nicht nach, so kann sie oder er als dienstunfähig angesehen werden.

Zeichnet sich Ihre Versetzung in den Ruhestand wegen einer dauernden oder vorübergehenden Dienstunfähigkeit ab, ist meistens schnelles Handeln geboten. Meine frühzeitige Beteiligung kann den Ausgang des Verfahrens erheblich mitgestalten und unter Umständen Ihre Versetzung in den Ruhestand verhindern.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere:

  • Begleitung des gesamten Verfahrens
  • Überprüfung der Anordnung des Dienstherrn zu einer amtsärztlichen Untersuchung
  • Überprüfung amtsärztlicher Stellungnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit
  • Überprüfung einer bereits erfolgten Versetzung in den Ruhestand (z.B.: anderweitige Verwendung, Teildienstfähigkeit, Beteiligung der Personalvertretung, etc.)
  • Anfechtung einer Versetzung in den Ruhestand vor den Verwaltungsgerichten
  • Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit