Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Vertrag. Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis unmittelbar beendet, im Gegensatz zum Abwicklungsvertrag. Wirksamkeitsvoraussetzung ist, dass beide Vertragspartner auf derselben Vertragsurkunde eigenhändig unterschreiben. Als Arbeitnehmer sollten Sie den Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen und sich anwaltlich beraten lassen, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt und der Vertrag in aller Regel nicht rückgängig gemacht werden kann.
Lassen Sie sich daher nicht unter Druck setzen und unterzeichnen Sie nicht ohne zuvor anwaltliche Beratung eingeholt zu haben einen Aufhebungsvertrag; die Folgen sind weitreichend und für Sie nicht immer vollständig zu überblicken.
Bitte beachten Sie, dass bei dem Abschluss von Aufhebungsverträgen immer Sperrfristen und Verkürzungen der Bezugsdauer durch die Agentur für Arbeit beim Bezug von Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe drohen, da sie wie eigene Kündigungen bei der Agentur für Arbeit gewertet werden. Diese können jedoch vielfach vermieden werden.